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Neuer Mechanismus mit der Stadt Chur

Nach intensiven Verhandlungen mit der Stadt Chur wurde im Herbst 2020 eine neue Leistungsvereinbarung unterzeichnet, welche die Finanzierung von Investitions- und Betriebskosten neu regelt.

Trennung von Investitionen und Betrieb

Die Leistungsvereinbarung trennt die mit dem Ja des Volkes zugesagten 24,4 Mio. (+/-25%) Investitionskosten von der Verantwortung für den Betrieb und den dort zu erzielenden positiven Jahresergebnissen. Anders ausgedrückt: nach der Inbetriebnahme der neuen Bahn bekommt die BCD keine Betriebsbeiträge mehr von der Stadt Chur. Dies ist möglich dank dem uffa-Abo und der sehr positiven Entwicklung der Gästezahlen, die sich in den ersten fünf Jahren nach der Eröffnung im 2026 bei ca. 130’000 Ersteintritten stabilisieren sollen. Heute liegen die Ersteintritte bei ca. 100’000 Personen. Damit haben sich nicht nur die Ersteintritte um 60 Prozent erhöht – es konnte auch der Anteil der Subventionen am Ertrag von 45 auf 33 Prozent reduziert werden.

 

Bereits in den ersten Jahren seines Wirkens konnte der neue Verwaltungsrat eine halbe Mio. aus eigenen Mitteln in die Sanierung des Skiliftes investieren. Diese wurden gänzlich abgeschrieben. Allerdings wird die Pendelbahn im aktuellen Buchwert von 2,66 Mio. nach dem Wegfall des städtischen Investitionsbeitrages ohne späteren Verkauf nur schwerlich aus den ordentlichen Erträgen abschreibbar sein. Nach der Inbetriebnahme der neuen Bahn erfolgen dann die neuen Abschreibungen jährlich erfolgswirksam im Umfang der Reduktion des passivierten Investitionsbeitrag der Stadt Chur von 24,4 Mio. (+/-25%).

Wenn man die Investition und die Betriebskosten auf 30 Jahre rechnet, kommt das neue Bahnprojekt die Stadt Chur nicht teurer zu stehen als der blosse Ersatz der alten Gondelbahn. Dafür bekommt Chur eine nachhaltige Lösung mit Mehrwert und Potential für Einheimische und Gäste.